Kläger im Dieselskandal, die mit ihrem Auto viel gefahren sind, haben möglicherweise keinen Anspruch auf Schadensersatz von Volkswagen. Das zeichnete sich gestern in der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) (Az. VI ZR 354/19) in Karlsruhe ab.

Der VW Passat des Klägers hat 255.000 Kilometer auf dem Tacho. Das Oberlandesgericht in Braunschweig hatte deshalb die Ansicht vertreten, dass der Kläger die durchschnittliche Laufleistung eines Autos bereits voll ausgeschöpft habe. Nach Meinung der BGH-Richter ist das Urteil aus Braunschweig nicht zu beanstanden, wie der Senatsvorsitzende Stephan Seiters andeutete. Das Urteil soll jedoch zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Die Richter deuteten auch an, dass VW bei Schadensersatz wegen des Dieselbetruges auf den zu erstattenden Kaufpreis des Autos keine Zinsen zahlen muss.